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   LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2006 - 2 Ta 16/06   

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https://dejure.org/2006,13691
LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2006 - 2 Ta 16/06 (https://dejure.org/2006,13691)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.01.2006 - 2 Ta 16/06 (https://dejure.org/2006,13691)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. Januar 2006 - 2 Ta 16/06 (https://dejure.org/2006,13691)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    ArbGG § 11 a Abs. 3 ArbGG § 78 ZPO § 121 Abs. 3 ZPO § 121 Abs. 4 ZPO § 127 Abs. 2 ZPO §§ 567 ff. RVG § 45 RVG § 56 Abs. 1
    EArbGG, ZPO, RVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfe; Reisekosten des beigeordneten Rechtsanwalts; Eigenes Beschwerderecht des beigeordneten Rechtsanwaltes bezüglich der Erstattung von Reisekosten; Beiordnung eines nicht ortsansässigen Rechtsanwaltes auf Antrag einer Partei im arbeitsgerichtlichen ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 18.07.2005 - 3 AZB 65/03

    Prozesskostenhilfe - Anwaltsbeiordnung - Bedingungen eines am Gerichtsort

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2006 - 2 Ta 16/06
    Lehnt das Arbeitsgericht in der Beiordnungsentscheidung, also in der eigentlichen Prozesskostenhilfegrundentscheidung, dem beigeordneten Rechtsanwalt die Erstattung von Reisekosten durch die Staatskasse ab, dann steht dem beigeordneten Rechtsanwalt insoweit ein eigenes Beschwerderecht zu (BAG, Beschluss v. 18.07.2005 - 3 AZB 65/03).

    Da es im arbeitsgerichtlichen Verfahren keine Rechtsanwalts-"Zulassung" gibt, sind die nach § 11 a Abs. 3 ArbGG "entsprechend" anwendbaren Vorschriften der ZPO im arbeitsgerichtlichen Verfahren dahingehend auszulegen, dass in § 121 Abs. 3 ZPO nicht auf die Zulassung eines Rechtsanwalts bei einem bestimmten Gericht, sondern auf dessen Ansässigkeit am Ort des Gerichts abzustellen ist (BAG v. 18.07.2005 - 3 AZB 65/03).

    Nur wenn dies nicht der Fall ist, darf der auswärtige Rechtsanwalt "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts" beigeordnet werden (BGH NJW 2004, 2749; BAG v. 18.07.2005 - 3 AZB 65/03; Beschluss des erkennenden Gerichts v. 11.11.2005 - 2 Ta 259/05).

    Einer Zulassung der Rechtsbeschwerde hat es vorliegend nicht bedurft, nachdem das BAG mit Beschluss vom 18.07.2005 - 3 AZB 65/03 die vorliegende Problematik grundsätzlich entschieden hat.

  • BGH, 23.06.2004 - XII ZB 61/04

    Beiordnung eines nicht am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts; Beiordnung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2006 - 2 Ta 16/06
    Nur wenn dies nicht der Fall ist, darf der auswärtige Rechtsanwalt "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts" beigeordnet werden (BGH NJW 2004, 2749; BAG v. 18.07.2005 - 3 AZB 65/03; Beschluss des erkennenden Gerichts v. 11.11.2005 - 2 Ta 259/05).

    Die Hinzuziehung eines am Wohn- oder Geschäftsort der auswärtigen Partei ansässigen Verkehrsanwalts ist in der Regel zweckdienlich und jedenfalls dann erforderlich, wenn die Kosten des Verkehrsanwalts die Reisekosten des nicht am Sitz des Prozessgerichts ansässigen Rechtsanwalts nicht wesentlich übersteigen (BGH NJW 2004, 2749; LAG Thüringen v. 31.01.2005 - 1 Ta 137/03).

  • OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 17 W 30/05

    Prozesskostenhilfe: Grundsätze für die eingeschränkte Beiordnung und die

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2006 - 2 Ta 16/06
    Stellt der beizuordnende Anwalt - wie vorliegend - den Antrag auf eigene Beiordnung im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens, so bedarf es keiner Nachfrage durch das Gericht oder der Herbeiführung eines ausdrücklichen Einverständnisses zu einer solchermaßen eingeschränkten Beiordnung (OLG A-Stadt NJW 2005, 2718).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2005 - 2 Ta 259/05

    Prozesskostenhilfe - Anwaltsbeiordnung mit Erstattung der Reisekosten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2006 - 2 Ta 16/06
    Nur wenn dies nicht der Fall ist, darf der auswärtige Rechtsanwalt "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts" beigeordnet werden (BGH NJW 2004, 2749; BAG v. 18.07.2005 - 3 AZB 65/03; Beschluss des erkennenden Gerichts v. 11.11.2005 - 2 Ta 259/05).
  • LAG Thüringen, 31.01.2005 - 1 Ta 137/03

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Prozesskostenhilfe zu den

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2006 - 2 Ta 16/06
    Die Hinzuziehung eines am Wohn- oder Geschäftsort der auswärtigen Partei ansässigen Verkehrsanwalts ist in der Regel zweckdienlich und jedenfalls dann erforderlich, wenn die Kosten des Verkehrsanwalts die Reisekosten des nicht am Sitz des Prozessgerichts ansässigen Rechtsanwalts nicht wesentlich übersteigen (BGH NJW 2004, 2749; LAG Thüringen v. 31.01.2005 - 1 Ta 137/03).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2007 - 11 Ta 113/07

    Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines nicht am Prozessgericht ansässigen

    Will er das nicht, muss er ausdrücklich darauf hinweisen, dass er im Falle der Einschränkung nicht bereit sei, für die vertretene Partei weiter tätig zu werden (vgl. BGH, Beschluss vom 10.10.2006 - XI ZB 1/06 - BAG, Beschluss vom 13.07.2005 - 3 AZB 65/03 - LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.03.2006 - 5 Ta 44/06 - ;LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.01.2006 - 2 Ta 16/06 -).

    Die Hinzuziehung eines am Wohnort oder Geschäftsort der auswärtigen Partei ansässigen Verkehrsanwalts ist in der Regel zweckdienlich und dann erforderlich, wenn die Kosten des Verkehrsanwalts die Reisekosten des nicht am Sitz des Prozessgerichts ansässigen Rechtsanwalts nicht wesentlich übersteigen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz , Beschluss vom 20.01.2006 - 2 Ta 16/06).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.05.2007 - 9 Ta 112/07

    Prozesskostenhilfe: Beiordnung eines nicht beim Prozessgericht niedergelassenen

    Entscheidet sich das Gericht für die Beiordnung eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten, ist durch die Beiordnung zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwaltes sichergestellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen der Beiordnung tatsächlich vorliegen (vgl. BAG Beschl. v. 18.07.2005 - 3 AZB 65/03, EZA § 121 ZPO, 2002 Nr. 1; vgl. etwa auch LAG R.-P. Beschl. v. 20.01.2006 - 2 Ta 16/06).
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